Leistungen

Zuverlässigkeit als Versprechen.

Unser Unternehmen befördert unsere Kunden stets sicher, freundlich und zuverlässig an ihr Ziel. Verlassen Sie sich auf unseren zuverlässigen Service, unsere Pünktlichkeit und auf die Fahrsicherheit.

Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen und lernen Sie unseren Service kennen.

Taxi

Mit uns ans Ziel.

Taxi

Stadtfahrten, Überlandfahrten und Fahrten zum mtl. Festpreis (Einzelabrechnung nach Absprache)

Rechnungsfahrten

Stammkunden und Firmen haben die Möglichkeit der bargeldlosen Beförderung. Hierzu bieten wir Ihnen sogenannte Rechnungsfahrten an.

Bitte setzen Sie sich hierzu mit der Verwaltung in Verbindung.

 Bargeldlos Bezahlen

Sie haben bei uns die Möglichkeit mit Gutscheinen oder PayPal zu zahlen.

Rollstuhl/Tragestuhlfahrten

Rollstuhl-Tragestuhlbeförderung

Rollstuhl und Tragestuhlfahrten

Neben normalen Taxifahrten – und Krankenfahrten bieten wir ab Anfang des Jahres auch Rollstuhl-Tragestuhlfahrten in Neubrandenburg und Umgebung an.

Ihr kompetenter Partner für Rollstuhl/Tragestuhlfahrten im Raum Neubrandenburg

SIE haben körperliche Einschränkungen oder Erkrankungen und sind auf fremde Hilfe angewiesen? Sehr gerne möchten wir IHNEN helfen, IHRE alltäglichen Hürden und Wege zu meistern! Wir stehen IHNEN in der gesamten Region Neubrandenburg bei der Rollstuhl und Tragestuhlbeförderung (sitzend) zur Seite. Wir unterstützen SIE mit einem speziellen, umgebauten Fahrzeug sowie geschulten Mitarbeitern, die unter anderem beim Ein- und Ausstieg behilflich sind und jede Beförderung von Rollstuhlfahrten zu einem angenehmen Erlebnis werden lassen.

 

Ihre Vorteile mit uns:

  • unser VW T5 ermöglicht Rollstuhl und Tragestuhlbeförderung und bietet ausreichend Platz für Begleitpersonen sowie IHRE individuelle Bedürfnisse
  • bequeme Abrechnung IHRER Krankenfahrten direkt mit der jeweiligen Krankenkasse

Fahrtkostenübernahme:

Durch den Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal „aG“ besitzen Sie die Möglichkeit sich von Ihrem Arzt die Verordnung einer Krankenbeförderung ausstellen zu lassen. Die Fahrten werden in diesem Fall mit der Krankenkasse abgerechnet und der Rollstuhltransport ist für Sie kostenfrei*.

Krankenfahrten

Mit uns wenn Sie selbst nicht mehr können.

Krankenfahrten

Bei Ihren Fahrten zum Arzt oder Krankenhaus sind wir Ihnen gerne behilflich. Im Krankheitsfall sind wir für sie da. Bei der Abwicklung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Grundsätzlich

Alle Fahrten müssen im Voraus von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Eine Kopie der Genehmigung händigen Sie bitte dem Fahrer aus.
Außerdem ist eine ärztliche Verordnung (Krankentransportschein) erforderlich.

 Gesetzlicher Eigenanteil

  • 10% des Fahrpreises
  • Mindestens 5,00 €
  • Höchstens 10,00 € pro Fahrt

Der Betrag ist beim Fahrer gegen eine Quittung in Bar zu bezahlen.
Fahrten zu ambulanten Behandlungen sind durch die Kasse nicht genehmigungspflichtig.

 Kur- und Reha Fahrten

  • Genehmigung der Krankenkasse im Voraus erforderlich
  • Krankentransportschein erforderlich
  • Keine Zuzahlung des Eigenanteils (Entfällt bei Vorlage eines Befreiungsausweises)

 Fahrten zu ambulanten Behandlungen

  • Genehmigung der Krankenkasse nicht erforderlich
  • Krankentransportschein erforderlich
  • Nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl
  • Für Personen mit der Pflegestufe 4, 5 oder für Personen mit Pflegegrad 3 und einer Mobilitätseinschränkung
  • In Sonderfällen auch Personen ohne einen amtlichen Nachweis,
    Genehmigung der Krankenkasse und Krankentransportschein erforderlich
  • Zuzahlung des Eigenanteils (Entfällt bei Vorlage eines Befreiungsausweises)

 Fahrten zu stationären Behandlungen

(Einlieferungen und Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)

  • Keine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
  • Krankentransportschein genügt
  • Zuzahlung des Eigenanteils (Entfällt bei Vorlage eines Befreiungsausweises)

Fahrten zur Dialyse

  • Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
  • Krankentransportschein erforderlich
  • Zuzahlung des Eigenanteils (Entfällt bei Vorlage eines Befreiungsausweises)

Fahrten zu Strahlen-/Chemotherapie

  • Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
  • Krankentransportschein erforderlich
  • Zuzahlung des Eigenanteils für erste und letzte Fahrt (Entfällt bei Vorlage eines Befreiungsausweises)

Kostenträger: Unfallkassen, Berufsgenossenschaften, Krankenhäuser und Berufs- bzw. Schulunfälle

  • Fahrten zur externen Behandlung während eines Krankenhausaufenthaltes
  • Für diese Fahrten ist eine ärztliche Verordnung oder eine Verordnung der Schule / des Kindergartens erforderlich. Es fällt kein Eigenanteil an.

Transferfahrten

Mit uns und Ihrer Gruppe.

Transferfahrten

Wir übernehmen gerne Transferfahrten für bis zu 6 Personen zu Firmenveranstaltungen, Hochzeiten, Hotels, Eventlocations, Flughäfen und Schiffsablegern.

Fahrervermittlung

Mit uns als Kraftfahrer.

Fahrervermittlung

Das Problem ist Ihnen sicherlich bekannt! Ein Fahrer wird krank, es gibt keine eigene Vertretung? Sie haben einen personellen Engpass?

Wir können Ihnen helfen, dieses Problem zu lösen!
Personalvermittlung von Kraftfahrern für Urlaubs und Krankheitsvertretung. Kraftfahrergestellung aller Klassen nach AÜG.

Kurier- & Botenfahrten

Mit uns für Ihren Auftrag.

Kurier- & Botenfahrten

Wir übernehmen gerne auch Kurier und Botenfahrten für Sie.
Der Mindestfahrpreis beträgt hierfür 15,00€.

Für große Transportgüter, sperrige Kisten und Kästen, Koffer und Ähnliches steht Ihnen auch ein Kleinbus zur Verfügung.
Geben Sie das bitte bei der Bestellung mit an.

Häufig gestellte Fragen

Fahrten, die bis 22.00 Uhr am selben Tag stattfinden sollen, sollten mindestens 3 Stunden vorher reserviert werden, telefonisch oder mit dem Online-Bestellformular.

Wenn sich Ihre bestellte Fahrt im Abholgebiet innerhalb des Stadtgebiets Neubrandenburg befindet, sollten Sie mindestens 3 Stunden vor der angegebenen Abholzeit per E-Mail oder per Telefon stornieren. Dann ist die Stornierung kostenlos, es fallen keine Stornogebühren an!

Wenn sich Ihre bestellte Fahrt im Abholgebiet außerhalb des Stadtgebiets Neubrandenburg befindet, sollten Sie mindestens 10 Stunden vor der angegebenen Abholzeit per E-Mail E-Mail oder per Telefon stornieren. Dann ist die Stornierung kostenlos, auch hier fallen keine Stornogebühren an!

Wenn uns jedoch Ihre Stornierung nach den angegebenen stornierungsfreien Fristen erreicht – hier ist ausschließlich der Eingang Ihrer E-Mail relevant – so berechnen wir eine Stornierungspauschale von 20% Ihrer gebuchten Fahrt.

Beispiel:
Wenn Ihre vorbestellte Fahrt – hier zählt nur die Hinfahrt – einen Wert von 40,00 Euro hat, berechnen wir eine Stornierungsgebühr von 8,00 Euro.

Für registrierte Stammkunden bieten wir die Bezahlung auf Rechnung an, sprechen Sie uns gerne darauf an!

Nein. Alle Kosten sind mit dem regulären Fahrpreis innerhalb des Stadtgebiets Neubrandenburg oder einem bei Bestellung vereinbarten Festpreises außerhalb des Stadtgebiets Neubrandenburg abgegolten.